Faktenportal – Kühlen und Heizen
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Gesetzliche Regelungen und internationale Vereinbarungen für den Kältemittelmarkt

Die ersten internationalen Regulierungen des Kältemittelmarktes wurden im Jahr 1989 mit dem Montreal-Protokoll beschlossen. In Deutschland trat diese Vereinbarung mit der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung von 1991 und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 2006 in Kraft. Beide verboten die Verwendung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (FCKW und HFCKW), um den Abbau der Ozonschicht einzudämmen. Damit wurde der Wechsel von chlorhaltigen hin zu den rein fluorhaltigen Kältemitteln vollzogen.

Die F-Gase-Verordnung der Europäischen Union

Mit der so genannten F-Gase-Verordnung 842/2006 vom 17. Mai 2006 traten die ersten Verbote für die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FKW und HFKW) in Kraft. Ebenso stiegen die Anforderungen an die Dichtheit und die Dichtheitskontrollen von Kälte- und Klimaanlagen.

Um die Emissionen von fluorierten Kältemitteln, die bei der Befüllung, dem Betrieb und der Entsorgung von Klima- und Kälteanlagen in die Atmosphäre gelangen können, weiter zu verringern, erließ die EU-Kommission im Jahr 2014 die F-Gase-Verordnung 517/2014 über fluorierte Treibhausgase. Diese Revision der Verordnung reguliert die Mengen an Fluorkohlenwasserstoffen, die als Neuware hergestellt im europäischen Markt jährlich eingebracht und verwendet werden dürfen. Damit limitiert sie die grundsätzliche Verfügbarkeit an fluorierten Kältemitteln auf dem europäischen Markt.

Die Maßnahmenpakte der F-Gase-Verordnung

Die F-Gase-Verordnung umfasst mehrere Maßnahmenpakete:
  • Phase-down
    Diese Maßnahme beinhaltet eine stufenweise Reduzierung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bis zum Jahr 2030. Ziel ist es, dass bis dahin insgesamt 79 % weniger fluorierte Kältemittel zur Verfügung stehen als im Referenzjahr 2015. Mit anderen Worten: Die Verwendung synthetischer Kältemittel ist nicht verboten, aber es gibt eine Obergrenze, die für Neuware eingehalten werden muss. Gemessen wird diese Obergrenze in sogenannten CO2-Äquivalenten. Die Formel zur Bestimmung der CO2-Äquivalente lautet: Kältemittelmenge x Global Warming Potential (GWP).

    Zu Beginn verlief der Phase-down in kleinen Etappen. Seit 2018 sind jedoch größere Schritte angesagt, nämlich eine Reduzierung auf 63 % und ab 2021 eine Reduzierung auf 45 % des Betrags von 2015. Damit soll die Entwicklung und Verwendung alternativer Kältemittel mit niedrigem GWP gefördert werden.

    Zeitplan HFKW-Phase-down im Rahmen der F-Gase-Verordnung 517/2014

  • Quotierung
    Damit die Reduzierung der Gesamtmenge an Fluorkohlenwasserstoffen in der EU tatsächlich erreicht wird, wurden den Herstellern und Importeuren von Kältemitteln zudem erstmalig F-Gase-Quoten zugewiesen. Diese regeln, wie viel CO2-Äquivalente von jedem Hersteller in Form von Kältemitteln in Umlauf gebracht werden darf. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen der schrittweisen Reduzierung der Gesamtmenge und den zugeteilten Quoten: Je niedriger die erlaubte Gesamtmenge, desto niedriger ist die zugewiesene Quote. Da der CO2-Äquivalenzwert als Richtgröße für die Quote herangezogen wird, ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren Kältemittel mit einem hohen GWP Wert drastisch verknappt sein und ihre Preise erheblich ansteigen werden. Auch diese Maßnahme zahlt auf das Ziel ein, alternative Kältemittel mit niedrigem GWP zu verwenden und zusätzlich neue zu entwickeln.
  • Verwendungsbeschränkung
    Um das Phase-down zu unterstützen, werden für gewisse Anwendungen Kältemittel oberhalb bestimmter GWP-Grenzwerte verboten. Die folgende Tabelle zeigt Beispiele:
    Zeitpunkt Produktgruppe
    1.1.2020 • Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch mit GWP > 2500
    • Stationäre Kälteanlagen mit GWP > 2500
    • Mobile Raumklimageräte mit GWP > 150
    1.1.2020 Nur für R-404A Anlagen < 40 Tonnen CO2-Äquivalent ist neues Kältemittel zu Nachfüllung oder Service erlaubt. Für Anlagen mit Füllmengen ab 40 Tonnen CO2-Äquivalent ist nur noch recyceltes oder aufgearbeitetes R-404A zulässig.
    1.1.2022 • Gewerbe-Kühl- und Gefriergeräte mit GWP > 150
    • stationäre Verbundanlagen mit Kälteleistung > 40 kW mit GWP > 150 (Ausnahme: Kältemittel mit GWP > 1500 in Primärkreis von Kaskaden)
    1.1.2025 Monosplit-Raumgeräte mit Füllgewicht < 3 kg und GWP > 750
  • Dichtheitskontrollen und erweiterte Pflichten für Anlagenbetreiber
    Die Vorschriften für die Dichtheitskontrollen der mit Kältemittel arbeitenden Geräte und Anlagen wurden verschärft. Außerdem hat der Anlagenbetreiber dafür zu sorgen, dass die Montage, Instandhaltung und Prüfung der Geräte nur durch zertifizierte Fachleute erfolgt.

Das weltweite Kigali-Abkommen

Um den Einsatz von Fluorkohlenwasserstoff (HFKW) weltweit zu reduzieren, einigten sich am 15. Oktober 2016 die 197 Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls in Kigali/Ruanda auf eine schrittweise Verringerung der Produktion und des Verbrauchs von fluorierten Kältemitteln. Das Kigali-Abkommen basiert wie die europäische F-Gase-Verordnung auf einer Absenkung der HFKW-Emissionen gemessen an der CO2-Äquivalenz.

Gesetzlich Regelungen als Innovationsmotor

Die Klima- und Kältebranche wurde über die verschiedenen Verbände bei der Entwicklung der F-Gase-Verordnung miteinbezogen. Sie begrüßt die Regelung: Einerseits gibt die F-Gase-Verordnung Planungssicherheit und andererseits führt sie dazu, dass sowohl neue Kältemittel als auch neue Geräte entwickelt werden, die klimaschonender und energieeffizienter arbeiten. Auch die Kreislaufwirtschaft profitiert davon, denn bereits im Markt vorhandenes Kältemittel ist vom Phase-down der Verordnung ausgenommen. Das ist ein Anreiz, vorhandenes Kältemittel professionell zu recyceln und wiederzuverwenden.

Illegale Importe untergraben die gesetzlichen Regelungen

Die gesetzliche Regelung des Kältemittelmarkts hat aber leider auch eine Kehrseite. Durch die EU-Verordnung ist wie gewünscht ein geschlossener Markt entstanden und die Preise für Kältemittel mit hohem GWP sind gestiegen. Damit sollten Anreize geschaffen werden, auf Kältemittel mit einem niedrigen GWP umzusteigen. Doch die Diskrepanz zwischen den eher niedrigen Preisen in China und den höheren Preisen in der EU führen dazu, das Kältemittel nach Europa geschmuggelt wird. Im Hafen von Rotterdam stellten Fahnder Anfang Juli 2020 beispielsweise 14 Tonnen teilfluorierte Kohlenwasserstoffe aus China sicher, die illegal in die EU eingeführt werden sollten. Für das Jahr 2018 wird vermutet, dass insgesamt 34 Millionen CO2-Äquivalente als zusätzliche illegale Kältemittel in die EU verbracht wurden.