Faktenportal – Kühlen und Heizen
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Das Gebäudeenergiegesetz vereinfacht den Einsatz von Wärmepumpen

Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG ab. Mit dem GEG wird somit ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Auch der Einsatz von Wärmepumpen zur Beheizung und Kühlung von Gewerbeimmobilen wird durch das GEG vereinfacht. Wichtigste Änderung für den Einsatz von Wärmepumpen gegenüber der EnEV und dem EEWärmeG sind der Wegfall der Berechnung der Jahresarbeitszahl und des Wärmemengenzählers. Die energetische Bilanzierung reicht nun als alleiniger Nachweis aus, dass der geforderte Anteil von 50 % Umweltwärme am Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die Wärmepumpe erbracht wird.

Dem Gebäudesektor kommt bei der Energiewende in Deutschland eine wichtige Rolle zu, denn er verursacht rund 35 % des Endenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen. Wärmepumpen punkten hier, da sie ¾ ihrer Energie direkt vor Ort aus erneuerbaren Energien gewinnen und so besonders wenig Primärenergie verbrauchen.