Faktenportal – Kühlen und Heizen
Faktenportal – Kühlen und Heizen

Glossar

E

  • EEG-Umlage
    Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Demnach sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die ins öffentliche Netz eingespeist werden, zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Eventuelle Differenzen zwischen Stromproduktionskosten und Marktpreis gleicht die Marktprämie aus, die über die EEG-Umlage finanziert wird. Alle Stromverbraucher zahlen die EEG-Umlage über einen Anteil an ihren Strombezugskosten. Für stromverbrauchsintensive Industriezweige gibt es Ausnahmeregelungen. Seit 2014 müssen auch Eigenversorger EEG-Umlage entrichten, sofern Sie nicht unter die im EEG definierten Sonderregelungen fallen.
  • Ecodesign-Maßnahmen
    Bestimmte Produkte müssen Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz erfüllen. Diese sogenannten Ecodesign-Maßnahmen sollen die negativen Umweltauswirkungen über den Gesamtlebenszyklus der betreffenden Produkte verringern. (vgl. Europäische Union)
  • Ecodesign-Richtlinie
    Die Ecodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Ziel der Richtlinie ist die stärkere Marktdurchdringung effizienter Produkte im EU-Binnenmarkt (vgl. Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit).

F

  • F-Gase-Verordnung
    Der Verwendung von Kältemitteln (sogenannten F-Gasen) sind rechtliche Grenzen gesetzt. Auf europäischer Ebene sorgt die F-Gase-Verordnung für eine Reduzierung der am Markt verfügbaren Kältemittelmenge (Phase-down). Den Herstellern und Importeuren von Kältemitteln wurden 2015 erstmalig F-Gase-Quoten zugewiesen (Quotierung). Diese regeln, wie viele CO2-Äquivalente in Form von Kältemittelmenge jeder Hersteller in Umlauf bringen darf. 2016 erfolgte die erste Reduzierung um 7 %, 2018 kam eine weitere, drastischere Verknappung um 30 % hinzu, wodurch diverse Kältemittel nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehen. Weitere Maßnahmenpakte der F-Gase-Verordnung sind eine Verwendungsbeschränkung von Kältemitteln sowie Dichtheitskontrollen und erweiterte Pflichten für Anlagenbetreiber.

G

  • Global Warming Potential
    Das Global Warming Potential (GWP) oder Treibhauspotential gibt Auskunft über die Auswirkungen verschiedener Gase auf die globale Erwärmung.
  • Gradtage
    Um den Energiebedarf mit den Temperaturänderungen in Zusammenhang zu bringen, wird die Einheit „Gradtage“ verwendet. Die Gradtage werden aus der Differenz der Temperaturen im Freien und in einem Gebäude berechnet.

H

  • Heizgradtage
    Jahressumme der Temperaturdifferenzen zwischen dem Tagesmittelwert der Außenlufttemperatur und dem Basiswert der Außenlufttemperatur für Heiztage (15 °C), gerechnet über alle Heiztage eines Kalenderjahres.
  • HEPA-Filter
    Ein HEPA-Filter ist ein Hochleistungs-Filter zum Auffangen von Feinstaubpartikeln. Er ist in der Lage, auch kleinste Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner 1 µm abzuscheiden, wie z. B. Bakterien und Viren, Pollen, Milbeneier und -ausscheidungen, Stäube, Aerosole und Rauchpartikel.

K

  • Kältemittel R-32
    Das Kältemittel R-32 gehört zu den neueren, umweltfreundlicheren Kältemitteln: Es kann mit einer verhältnismäßig geringen Füllmenge in den Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden und es hat einen vergleichsweise niedrigen GWP Wert in Höhe von 675. Es ist ein Ein-Komponenten-Kältemittel und kann deshalb relativ leicht zurückgewonnen und aufgearbeitet werden. Somit bleibt es im Kreislauf erhalten, was dazu beiträgt, den Bedarf an zusätzlicher Kältemittelproduktion zu verringern. R-32 ist zwar leicht brennbar, hat aber eine extrem niedrige Brenngeschwindigkeit und ist deshalb als gering gefährlich einzustufen.
  • Kigali-Abkommen
    Um den Einsatz von Fluorkohlenwasserstoff (HFKW) weltweit zu reduzieren, einigten sich am 15. Oktober 2016 die 197 Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls in Kigali/Ruanda auf eine schrittweise Verringerung der Produktion und des Verbrauchs von fluorierten Kältemitteln. Das Kigali-Abkommen basiert wie die europäische F-Gase-Verordnung auf einer Absenkung der HFKW-Emissionen gemessen an der CO2 Äquivalenz.
  • Kühlgradtage
    Jahressumme der Temperaturdifferenzen zwischen dem Tagesmittelwert der Außenlufttemperatur und dem Basiswert der Außenlufttemperatur für Kühltage (18,3 °C), gerechnet über alle Kühltage eines Kalenderjahres.
  • Kyoto-Protokoll
    Das Kyoto-Protokoll gilt als Meilenstein in der internationalen Klimapolitik und wurde 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in der japanischen Stadt Kyoto verhandelt und verabschiedet. Es enthielt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für Industrieländer und wurde von 191 Staaten ratifiziert, darunter allen EU-Mitgliedstaaten sowie wichtigen Schwellenländern wie Brasilien, China, Indien und Südafrika. Die USA haben das Kyoto-Protokoll bis heute nicht unterschrieben. Kanada ist im Jahr 2013 ausgetreten.

L

  • Luftfilter
    Diese elementaren Bestandteile von Luftreinigern und Lüftungsgeräten sind hochfunktionale Filter. Es wird unterschieden in mechanische Filter und in elektrostatische HEPA-Filter, die Staub wirksam mittels elektrostatischer Anziehung sammeln. 99,97 Prozent der Feinstaubpartikel mit einer Größe von 0,3 μm werden entfernt. Bei diesem Filter besteht kaum die Gefahr eines Saugkraftverlustes, anders als bei HEPA Filter ohne Elektrostatik, die Partikel nur durch feines Gewebe einfangen.
  • Luftreiniger (mobile Luftreiniger)
    Die Geräte können die Luft reinigen, übernehmen jedoch keine Frischluftversorgung. Für diese muss zusätzlich regelmäßig gelüftet werden.

M

  • Montreal-Protokoll
    Im Montreal-Protokoll unterzeichneten am 16. September 1987 insgesamt 198 Staaten inklusive der Europäischen Gemeinschaft den verpflichtenden Ausstieg aus der Produktion und dem Verbrauch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW), um eine Zerstörung der Ozonschicht durch diese Stoffe zu stoppen.
  • multiperspektivisch
    Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ansätze, Kriterien und Wertesysteme.

P

  • Pariser Abkommen
    Auf der internationalen Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 einigten sich 197 Staaten auf ein neues, globales Klimaschutzabkommen. Mit diesem Abkommen soll die Erderwärmung deutlich unter 2°C gehalten werden, und es sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen. Das Pariser Abkommen gilt als ist ein historischer Schritt.

R

  • RLT Anlagen
    Raumlufttechnische Anlagen; darunter fallen Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Teilklimaanlagen.

S

  • SDG Industrie, Innovation und Infrastruktur
    Die insgesamt 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) wurden in einem partizipativen Prozess von Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik entwickelt und 2015 als verbindliche Ziele im Rahmen der Agenda 2030 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Das Ziel 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ beinhaltet den Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, die Förderung einer breitenwirksamen und nachhaltigen Industrialisierung sowie die Unterstützung von Innovationen in Schwellenländern. Die westliche Welt ist gefordert, ökologisch unbedenkliche Technologien weiterzuentwickeln und der gesamten Weltgemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
  • SDG 1 Armut
    Armut ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart. Ihre Bekämpfung wurde als erstes Ziel der insgesamt 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen festgelegt (SDG 1). Armut und ihre Folgen sind in unserer politisch und wirtschaftlich eng verflochtenen Welt überall zu spüren. Deshalb ist ihre Bekämpfung eine Schlüsselaufgabe im Rahmen einer weltweit nachhaltigen Entwicklung.
  • SDG 2 Kein Hunger
    Das SDG 2 „Kein Hunger“ verfolgt das Ziel, den Hunger auf der Welt zu beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung zu erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Dies soll u.a. durch die Sicherstellung einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung, einer Beendigung von Fehlernährung, einer Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und eine nachhaltige und resiliente Gestaltung der Nahrungsmittelproduktion erreicht werden.
  • SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen
    Gesundheit ist Voraussetzung, Ziel und Ergebnis jeder nachhaltigen Entwicklung. Mit dem SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ soll ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleistet und ihr Wohlergehen gefördert werden. Schlechte ärztliche Versorgung, niedrige Lebenserwartung und hohe Säuglings- und Kindersterblichkeit sind in vielen Ländern immer noch alltäglich.
  • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
    Das SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ beinhaltet den Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, die Förderung einer breitenwirksamen und nachhaltigen Industrialisierung sowie die Unterstützung von Innovationen in Schwellenländern. Die westliche Welt ist gefordert, ökologisch unbedenkliche Technologien weiterzuentwickeln und der gesamten Weltgemeinschaft zur Verfügung zu stellen.

W

  • Wärmerückgewinnung
    Bei der Wärmerückgewinnung geht es um die Wiedernutzbarmachung von Wärme. Dafür wird in der Regel ein sogenannter Wärmetauscher eingesetzt. Durch die Wärmerückgewinnung wird Energie eingespart, da oft kein zusätzliches Heizsystem mehr erforderlich sind. Dadurch werden auch CO2-Emissionen reduziert.