CO2-Emissionen im Gebäudesektor senken
In Hinblick auf den Klimaschutz ist neben der Senkung des Energiebedarfs auch die Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor ein wichtiger Faktor: So wurden 2020 16,2 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (ca. 120 Millionen Tonnen) vom Gebäudesektor verursacht3. Im Jahr 2030 dürfen es laut Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in diesem Bereich jedoch höchstens nur noch 70 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein4. Um dieses Ziel zu erreichen und Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher zu machen, ist laut Klimaschutzprogramm 2030 ein Mix folgender Maßnahmen erforderlich:
Zum Maßnahmenprogramm der Bundesregierung gehört zudem der Ausbau der erneuerbaren Energien: Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien in Deutschland 65 % des Stromverbrauchs decken. Das gilt als eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende5.
Finanzielle Anreize für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Um die Ziele des Klimaschutzgesetztes für den Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen, setzt die Bundesregierung stark auf Förderprogramme. Dadurch werden finanzielle Anreize geschaffen, mit denen die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor deutlich erhöht werden sollen.
Seit dem 1. Januar 2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in Kraft, mit der die bis dahin bestehenden Förderprogramme unter einem Dach zusammengeführt und weiter ergänzt wurden – beispielsweise werden seitdem auch Luft-Luft Wärmepumpen gefördert.
Die Entwicklung der Antragsstellung im Rahmen der BEG seit Anfang 2021 zeigt, dass dieses Instrument eine wichtige Maßnahme darstellt, um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen – vorausgesetzt der positive Trend bei der Sanierung von Bestandsgebäuden setzt sich weiter fort, der Effizienzhaus 55 Standard wird zum gesetzlichen Mindeststandard und die Neubauförderung wird neu ausgerichtet.
Staatliche Förderung von Wärmepumpen für Neubau und Renovierung
Durch die staatlichen Förderungen wird für Immobilienbesitzer und -bewohner ein finanzieller Anreiz für den Einbau einer klimaschonenderen Technologie, wie z.B. einer
Wärmepumpe, geschaffen.
Wärmepumpen im Neubau wurden bis zum 30.06.2021 über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ gefördert.
6 Seit dem 01.07.2021 sind die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ in die BEG integriert und hinsichtlich der erneuerbaren Energien erweitert. Anfang November 2021 gab die Bundesregierung bekannt, dass die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 ab 01.02.2022 entfällt. Diese Ankündigung löste eine enorme Flut an Anträgen für die Förderung von EH55-Neubauten aus. Der extreme Anstieg von Förderanträgen allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 24. Januar in Absprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Rahmen der BEG vorzeitig eingestellt und die weitere KfW-Förderung für Neubauten und Komplettsanierungen vorläufig gestoppt hat. Die Fördergelder sollen vermehrt im Gebäudebestand eingesetzt werden, da dort die höchsten CO
2-Einsparungen möglich und vor allem nötig sind.
Die Förderung der BEG Einzelmaßnahmen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) abgewickelt werden, werden unverändert weitergeführt. So gibt es in der Gebäudesanierung im Rahmen der BEG weiterhin Förderungen in Höhe von 35 % für den Einsatz einer Wärmepumpe bzw. 45 %, wenn dabei ein Ölkessel ersetzt wird. Wird diese Maßnahme als Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, sind bei Wohngebäuden sogar Förderzuschüsse von bis zu 50 % möglich. Dabei werden auch sogenannte Umfeldmaßnahmen gefördert, d.h. alle Arbeiten, die zum Austausch der Heizung notwendig sind, wie zum Beispiel der Rückbau der alten Ölheizung, die Entsorgung des alten Öltanks oder Malerarbeiten.
Eine Wärmepumpe gewinnt ihre Energie für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser bis zu drei Vierteln aus erneuerbaren Energien sowie einem Viertel aus Strom. Dadurch senkt sie die Betriebskosten und der indirekte CO2-Ausstoß kann im Vergleich zu konventioneller Wärme- und Kälteerzeugung langfristig um 30 bis 40 % verringert werden. Als integriertes Komplettsystem bietet sie:
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Heizen und Kühlen für ganzjährigen Komfort
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Warmwasser (Hochtemperaturanwendung)
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Fußbodenheizung (Niedertemperaturanwendung)
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Lüftungsanbindung für hochwertige Raumluft
Für Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ist die energetische Gebäudemodernisierung ein großer Hoffnungsträger:
„Die energetische Gebäudemodernisierung ist ein dreifacher Gewinn: für das Klima, für die Konjunktur und für alle Menschen in Europa, die so zukunftssicheren und zeitgemäßen Wohn- und Arbeitsraum bekommen. Deutschland ist in einer guten Ausgangsposition, um jetzt in Europa mit gutem Beispiel voran zu gehen und eine echte Renovierungswelle einzuläuten.“
Der Einbau von Ölheizungen wird gesetzlich eingeschränkt
Da der fossile Brennstoff Öl in Deutschland in der Gebäudetechnik beim Heizen nach wie vor sehr stark vertreten ist, sind staatliche Förderungen und finanzielle Anreize für einen Wechsel zu energieeffizienteren und umweltschonenderen Systemen sinnvoll und wichtig. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 20187, heizt knapp ein Viertel aller Haushalte die Wohnung mit Öl. Auch wenn heute kaum noch neue Ölheizungen installiert werden, verschwinden diese nur langsam aus den deutschen Haushalten. So ist der Anteil an Ölheizungen bundesweit zwischen 2014 und 2018 beispielsweise lediglich um 2,3 Prozentpunkte gesunken. Da Ölheizungen als klimaschädlichste Variante der Wärmeerzeugung im Haushalt gelten, soll ab 2026 in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
CO2-Bepreisung von Verkehr und Wärme
Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, hat CO2 seit 2021 in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis, ähnlich wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt8. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder in Form von Entlastungen und Fördermaßnahmen an die Bevölkerung zurückgeben.
Der Preis pro Tonne CO2 ist vorab festgelegt. An die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel vertreiben, werden Zertifikate verkauft. Damit erwerben sie sozusagen ein Verschmutzungsrecht. Die Kosten für die Zertifikate trägt der Brenn- und Kraftstoffhandel9.
Durchschnittliche Haushalte müssen seit Anfang 2021 deshalb vermutlich mit Mehrkosten von 40 bis 140 Euro pro Jahr für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme (fossiler Brennstoff) rechnen. Da der CO2-Preis in den Folgejahren noch weiter angehoben wird, werden die durchschnittlichen Mehrkosten bis 2025 voraussichtlich um bis zu 315 Euro pro Jahr steigen10.