Faktenportal – Kühlen und Heizen
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Gebäude als Weltretter

Laut Statistischem Bundesamt wird etwa ein Viertel der Endenergie in Deutschland von Privathaushalten für Wohnen verbraucht1. Mehr als zwei Drittel dieser Endenergie benötigen die privaten Haushalte für das Heizen von Räumen. Derzeit setzen sie dafür hauptsächlich fossile Brennstoffe wie Erdgas und Mineralöl ein. An dritter Stelle steht die Gruppe der erneuerbaren Energien und an vierter die Fernwärme.

Für die Anwendungsbereiche Warmwasser und sonstige Prozesswärme (Kochen, Waschen etc.) sowie Prozesskälte (Kühlen, Gefrieren etc.) benötigen die Privathaushalte weitaus weniger Energie2.
Mit anderen Worten: Nicht die Strom-, sondern die Wärmeversorgung nimmt den größten Anteil am Endenergieverbrauch in deutschen Privathaushalten ein. In Deutschlands Gebäuden für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sieht es nicht viel anders aus: Auch hier werden für Raumwärme und Warmwasser ca. 52 % des Endenergiebedarfs aufgewendet. Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, sind bei genehmigten Neubauten von Nichtwohngebäuden zwar rückläufig, stehen aber immer noch an erster Stelle (Stand 2018).
Nichtwohngebäude – genehmigte Neubauten: Art der Heizung (Quelle Destatis, eigene Darstellung DAIKIN)
Nichtwohngebäude – genehmigte Neubauten: Art der Heizung (Quelle Destatis, eigene Darstellung DAIKIN)

CO2-Emissionen im Gebäudesektor senken

In Hinblick auf den Klimaschutz ist neben der Senkung des Energiebedarfs auch die Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor ein wichtiger Faktor: So wurden 2020 16,2 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (ca. 120 Millionen Tonnen) vom Gebäudesektor verursacht3. Im Jahr 2030 dürfen es laut Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in diesem Bereich jedoch höchstens nur noch 70 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein4. Um dieses Ziel zu erreichen und Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher zu machen, ist laut Klimaschutzprogramm 2030 ein Mix folgender Maßnahmen erforderlich:
  • Eine entsprechende finanzielle Förderung
  • Eine CO2-Bepreisung
  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Zum Maßnahmenprogramm der Bundesregierung gehört zudem der Ausbau der erneuerbaren Energien: Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien in Deutschland 65 % des Stromverbrauchs decken. Das gilt als eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende5.

Finanzielle Anreize für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Um die Ziele des Klimaschutzgesetztes für den Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen, setzt die Bundesregierung stark auf Förderprogramme. Dadurch werden finanzielle Anreize geschaffen, mit denen die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor deutlich erhöht werden sollen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in Kraft, mit der die bis dahin bestehenden Förderprogramme unter einem Dach zusammengeführt und weiter ergänzt wurden – beispielsweise werden seitdem auch Luft-Luft Wärmepumpen gefördert.

Die Entwicklung der Antragsstellung im Rahmen der BEG seit Anfang 2021 zeigt, dass dieses Instrument eine wichtige Maßnahme darstellt, um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen – vorausgesetzt der positive Trend bei der Sanierung von Bestandsgebäuden setzt sich weiter fort, der Effizienzhaus 55 Standard wird zum gesetzlichen Mindeststandard und die Neubauförderung wird neu ausgerichtet.

Staatliche Förderung von Wärmepumpen für Neubau und Renovierung

Durch die staatlichen Förderungen wird für Immobilienbesitzer und -bewohner ein finanzieller Anreiz für den Einbau einer klimaschonenderen Technologie, wie z.B. einer Wärmepumpe, geschaffen.

Wärmepumpen im Neubau wurden bis zum 30.06.2021 über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ gefördert.6 Seit dem 01.07.2021 sind die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ in die BEG integriert und hinsichtlich der erneuerbaren Energien erweitert. Anfang November 2021 gab die Bundesregierung bekannt, dass die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 ab 01.02.2022 entfällt. Diese Ankündigung löste eine enorme Flut an Anträgen für die Förderung von EH55-Neubauten aus. Der extreme Anstieg von Förderanträgen allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 24. Januar in Absprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Rahmen der BEG vorzeitig eingestellt und die weitere KfW-Förderung für Neubauten und Komplettsanierungen vorläufig gestoppt hat. Die Fördergelder sollen vermehrt im Gebäudebestand eingesetzt werden, da dort die höchsten CO2-Einsparungen möglich und vor allem nötig sind.

Die Förderung der BEG Einzelmaßnahmen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) abgewickelt werden, werden unverändert weitergeführt. So gibt es in der Gebäudesanierung im Rahmen der BEG weiterhin Förderungen in Höhe von 35 % für den Einsatz einer Wärmepumpe bzw. 45 %, wenn dabei ein Ölkessel ersetzt wird. Wird diese Maßnahme als Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, sind bei Wohngebäuden sogar Förderzuschüsse von bis zu 50 % möglich. Dabei werden auch sogenannte Umfeldmaßnahmen gefördert, d.h. alle Arbeiten, die zum Austausch der Heizung notwendig sind, wie zum Beispiel der Rückbau der alten Ölheizung, die Entsorgung des alten Öltanks oder Malerarbeiten.
Eine Wärmepumpe gewinnt ihre Energie für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser bis zu drei Vierteln aus erneuerbaren Energien sowie einem Viertel aus Strom. Dadurch senkt sie die Betriebskosten und der indirekte CO2-Ausstoß kann im Vergleich zu konventioneller Wärme- und Kälteerzeugung langfristig um 30 bis 40 % verringert werden. Als integriertes Komplettsystem bietet sie:
  • Heizen und Kühlen für ganzjährigen Komfort
  • Warmwasser (Hochtemperaturanwendung)
  • Fußbodenheizung (Niedertemperaturanwendung)
  • Lüftungsanbindung für hochwertige Raumluft
Für Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ist die energetische Gebäudemodernisierung ein großer Hoffnungsträger:
„Die energetische Gebäudemodernisierung ist ein dreifacher Gewinn: für das Klima, für die Konjunktur und für alle Menschen in Europa, die so zukunftssicheren und zeitgemäßen Wohn- und Arbeitsraum bekommen. Deutschland ist in einer guten Ausgangsposition, um jetzt in Europa mit gutem Beispiel voran zu gehen und eine echte Renovierungswelle einzuläuten.“

Der Einbau von Ölheizungen wird gesetzlich eingeschränkt

Da der fossile Brennstoff Öl in Deutschland in der Gebäudetechnik beim Heizen nach wie vor sehr stark vertreten ist, sind staatliche Förderungen und finanzielle Anreize für einen Wechsel zu energieeffizienteren und umweltschonenderen Systemen sinnvoll und wichtig. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 20187, heizt knapp ein Viertel aller Haushalte die Wohnung mit Öl. Auch wenn heute kaum noch neue Ölheizungen installiert werden, verschwinden diese nur langsam aus den deutschen Haushalten. So ist der Anteil an Ölheizungen bundesweit zwischen 2014 und 2018 beispielsweise lediglich um 2,3 Prozentpunkte gesunken. Da Ölheizungen als klimaschädlichste Variante der Wärmeerzeugung im Haushalt gelten, soll ab 2026 in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

CO2-Bepreisung von Verkehr und Wärme

Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, hat CO2 seit 2021 in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis, ähnlich wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt8. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder in Form von Entlastungen und Fördermaßnahmen an die Bevölkerung zurückgeben.
Der Preis pro Tonne CO2 ist vorab festgelegt. An die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel vertreiben, werden Zertifikate verkauft. Damit erwerben sie sozusagen ein Verschmutzungsrecht. Die Kosten für die Zertifikate trägt der Brenn- und Kraftstoffhandel9.
Durchschnittliche Haushalte müssen seit Anfang 2021 deshalb vermutlich mit Mehrkosten von 40 bis 140 Euro pro Jahr für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme (fossiler Brennstoff) rechnen. Da der CO2-Preis in den Folgejahren noch weiter angehoben wird, werden die durchschnittlichen Mehrkosten bis 2025 voraussichtlich um bis zu 315 Euro pro Jahr steigen10.
Mit der CO2-Bepreisung von Verkehr und Wärme verfolgt die Politik das Ziel, dass Strom in Zukunft immer günstiger wird und der Ökostrom-Anteil kontinuierlich wächst, während fossile Brennstoffe zunehmend teurer werden. Erneuerbare Energieträger fürs Heizen werden dagegen attraktiver, da auf sie kein CO2-Preis anfällt. Darüber hinaus wird Strom voraussichtlich günstiger werden, da die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung die EEG-Umlage senken. Mit Wärmepumpen zahlen Verbraucher im Jahr 2021 in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus laut Schätzungen voraussichtlich 240 Euro weniger für ihren Stromverbrauch als 2020. Im Jahr 2025 sind es vermutlich sogar 275 Euro weniger11.
© co2online
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Ordnungsrechtliche Maßnahmen – Das Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energie-Einsparungs-Gesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen und beseitigt u.a. Hürden für den Einsatz von Wärmepumpen in Neubauten.

Der Weg zum Gebäudeenergiegesetz

Mit Inkrafttreten des EEWärmeG am 1. Januar 2009 wurde neben der primärenergetischen Mindestanforderung nun auch der Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau zur anteiligen Deckung des Wärmeenergiebedarfs verpflichtend. Da es zu dieser Zeit keine Anforderungen an die Mindesteffizienz von Wärmepumpen auf europäischer Ebene gab, hatte das EEWärmeG technische Mindestanforderungen, wie eine Mindestjahresarbeitszahl für Wärmepumpen und den Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers, festgelegt.

2011 wurde das EEWärmeG dahingehend erweitert, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zusammen nun anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt werden musste. Ebenfalls wurden die technischen Mindestanforderungen erweitert: Wärmepumpen müssen z.B. die Anforderungen an das EHPA Quality Label erfüllen oder es vorweisen. Bei der Festlegung der aufgeführten Anforderungen wurde davon ausgegangen, dass sie für alle Wärmepumpentechnologien erfüllbar seien. Eine Unterscheidung der Technologien (wassergeführtes oder luftgeführtes Heizungssystem) hat dabei nicht stattgefunden. Dabei konnte sich der Gesetzgeber kaum vorstellen, dass damit an Luft-Luft-Wärmepumpen besondere Anforderungen gestellt wurden, die nur mit besonderem Aufwand erfüllt werden konnten. Der Einsatz von VRF/VRV Systemen in Neubauten und hier besonders im Nichtwohngebäudebereich wurde dadurch behindert. Das Potenzial, welches gerade Luft-Luft-Wärmepumpen für die Energiewende im Bereich der Nichtwohngebäude besitzen, konnte über diesen Zeitraum so nur mit größerem Aufwand genutzt werden.

Mit der Einführung und Weiterentwicklung der europäischen Gebäuderichtlinie wurde die Energieeinsparverordnung in Deutschland weiter fortgeschrieben. Parallel wurden Mindestanforderungen an Wärmepumpen durch die europäischen Ecodesign Richtlinien festgelegt. Trotzdem hatte das EEWärmeG mit seinen Anforderungen an Wärmepumpen weiterhin Bestand, so dass die Hürden für Luft-Luft-Wärmepumpen ebenfalls bestehen blieben.

Kühlen und Heizen mit Wärmepumpen

Viele Gebäude verfügen über separate Systeme für Heizen, Kühlen und warmes Wasser. Dadurch wird eine große Menge an Energie verschwendet. Eine effizientere und umweltfreundlichere Lösung bietet die Wärmepumpentechnologie. Neben ihrer Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbaren Energien hat die Wärmepumpe zudem den entscheidenden Vorteil, dass sie sowohl kühlen als auch heizen sowie Warmwasser aufbereiten kann.

Somit deckt die Wärmepumpe das thermische Energiemanagement von Gebäuden ohne fossile Brennstoffe bis zu 70 % ab, wodurch der CO2-Ausstoß im Vergleich zu konventioneller Wärmeerzeugung verringert wird.
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